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Regelungen zum Datenschutz

  1. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt und verarbeitet.
  2. Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
  3. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (wie etwa Telefon, Fax und E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Absatz (e) Satz 4 gilt entsprechend.
  4. Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den WLSB zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, ausgeübte Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer.
    Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusätzlich die vollständige Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, Beginn und Ende der Funktion sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein übermittelt.
    Im Rahmen von Liga-Spielen, Turnieren, Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an die Sportfachverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.
    Auch ein Dach-, Bundes- oder Landesverband ist im Verhältnis zu den Einzelvereinen Dritter (Art. 4 Nr. 10 DS-GVO).
    Die vom Verein erhobenen Daten werden nur dann „gleichzeitig“ Daten eines anderen Vereins, etwa eines Dachverbandes, wenn das Vereinsmitglied auch der anderen Vereinigung ausdrücklich und aufgrund eigener Erklärung beitritt. Es genügt dafür nicht, dass der Verein selbst Mitglied eines anderen Vereins oder Dachverbands ist. Dann ist Art. 26 DS-GVO zu beachten.
    Eine Ausnahme besteht dann, wenn der jeweilige Verband im Wege der „Amtshilfe“ Aufgaben für seine Mitgliedsvereine zentral wahrnimmt (z. B. die Erstellung von Mitgliedsausweisen, den Versand der Mitgliedszeitung oder die zentrale Organisation von Wettbewerben). Dann ist ein Verein ausnahmsweise befugt, gestützt auf die Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO, Mitgliedsdaten zu übermitteln.
    Der Verband darf dann die übermittelten Daten auch selbst speichern und verarbeiten. Die Daten dürfen jedoch nur für die festgelegten Zwecke verwendet werden.
    Sofern bei Vereinsbeitritt bereits feststeht, dass die Übermittlung an beispielsweise den übergeordneten Verband stets erforderlich wird, weil dieser etwa die Sportveranstaltungen des Vereins ausrichtet, so ist dies in der Satzung festzuhalten. Die Datenübermittlung erfolgt dann zulässigerweise auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
  5. Jedes Mitglied hat das Recht darauf,
    1. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten,
    2. dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind,
    3. dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
    4. dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war oder die Zwecke, für die sie erhoben und gespeichert wurden nicht mehr notwendig sind,
    5. der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen,
    6. seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
  6. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

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Postfach 1829
71308 Waiblingen

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